Die Strandvilla einschließlich der Einrichtungs- und Ausstattungsgenstände ist sorgsam zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden/oder besuchenden
Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter hat von ihm verursachte Schäden zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und
ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter ebenfalls
unverzüglich zu melden. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht dem Mieter eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Der Mieter haftet auch für solche
Schäden, die durch Personen oder Haustiere verursacht werden, die mit seinem Einverständnis die Strandvilla belegen oder nutzen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
Die Haltung von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.
Verantwortung des Vermieters
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Benutzung des Pools und etwaiger Sportgeräte (z.B. Kanus) erfolgt auf eigene Gefahr.